Stand: 25.03.2025
Auf dieser Seite finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der Schippers GmbH, Kölner Straße 62 in 47647 Kerken.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich doch einfach bei uns. Sie erreichen uns online via E-Mail unter verkauf@schippers.eu oder telefonisch unter der Nummer +49 2833 92360.
1. Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden AGB gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
(2) Wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge über die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Begriffsbestimmungen
(1) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Kaufmann im Sinne dieser AGB ist entweder derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB) oder derjenige, der die Firma seines Unternehmens in das Handelsregister eintragen lässt (§ 2 HGB).
3. Vertragsschluss außerhalb unseren Onlineshops
Bei Vertragsschlüssen außerhalb unseres OnlineShops mit Kunden, die Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, gilt Folgendes:
(1) Unsere Angebote (z.B. in unseren Katalogen oder in sonstigen Werbemitteln) sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
(2) Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder durch Ausführung der vertraglichen Leistung innerhalb der gleichen Frist annehmen.
4. Bestellablauf / Vertragsschluss bei Bestellungen über unseren Online-Shop
(1) Die Darstellung der Waren in unserem OnlineShop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
(2) Der Kunden kann aus dem Sortiment unseres Online-Shops Produkte auswählen und diese im digitalen Warenkorb durch einen Klick auf „in den Warenkorb“ sammeln. Zu seinem Warenkorb gelangt der Kunden durch einen Klick oben rechts auf das Symbol mit der Schubkarre. Innerhalb des Warnekorbs kann der Kunde die Anzahl der bestellten Produkte ändern; über “Weiter ” gelangt er zum Einloggen. Nach dem Einloggen kommt er durch einen Klick auf „Weiter“ auf die Bestellabschlussseite. Dort hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift und bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Mit einem Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein rechtsverbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren gegenüber uns ab. Daraufhin senden wir dem Kunden unverzüglich eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Sie stellt keine Annahme des Kaufangebots dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das Kaufangebot durch Versand einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen, oder wenn wir die Ware ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung aussondern und an den Kunden versenden bzw. übergeben.
5. Speicherung des Vertragstextes und Vertragssprache
(1) Wir speichern den Vertragstext.
(2) Bei Bestellungen über unseren Online-Shop kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt. Mit der automatischen Empfangsbestätigung erhält der Kunde bei Bestellungen über den OnlineShop außerdem alle Bestelldaten sowie eine Kopie der AGB (und ggf. der Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsformular) per E-Mail. Darüber hinaus kann der Kunde seine Bestelldaten über unseren Online-Shop durch einen Klick auf „mein Schippers“ in seinem Nutzerkonto einsehen.
(3) Vertragssprache ist deutsch.
6. Widerrufsrecht
Die Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung, die der Kunde unter https://www.schippers-ms.de/widerrufsbelehrung einsehen kann.
7. Preise und Versandkosten
(1) Der Preis der Ware bzw. der Dienstleistung versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe und bei Angeboten gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen (z. B. Versandkosten) werden zusätzlich berechnet. In unserem Online-Shop werden sowohl der Preis inklusive Umsatzsteuer als auch der Preis exklusive Umsatzsteuer angegeben.
(2) Näher Infos zu den Versandkosten sind für den Kunden in unserem Online-Shop unter dem Menüpunkt „Versenden & Bezahlen“ einsehbar.
8. Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse durch Vorabüberweisung, per Rechnung oder per Lastschrifteinzug. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Wählt der Kunde die Zahlungsart Vorkasse außerhalb des Online Shops, so werden wir ihm unsere Bankverbindung in einer E-Mail oder Fax gesondert mitteilen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen auf unser Konto zu überweisen.
(2) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Lieferbedingungen
(1) Bei Ware, die individuell für den Kunden angefertigt, angepasst oder personalisiert wird, setzt die Einhaltung etwaiger Lieferzeiten durch uns voraus, dass der Kunden uns die für die entsprechende Produktanfertigung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung etwaiger Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Sofern wir Lieferfristen angeben, sind diese unverbindlich und stellen keine festen oder garantierten Liefertermine dar. Eine Überschreitung der angegebenen Fristen führt nicht automatisch zu einem Verzug unsererseits. Können wir eine Lieferfrist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt (Ziff. 10 dieser AGB) oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Die Rechte des Kunden gem. Ziff. 14 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
(4) Sofern der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, gilt außerdem Folgendes:
(a) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Die Rechte des Kunden gem. Ziff. 14 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
(b) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
(c) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen aus anderen, vom Kunde zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten oder zusätzliche Aufwendungen für die Bereitstellung der Dienstleistung) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 75 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Allgemeine Geschäftsbedingungen Schippers GmbH Version 25-03-2025 Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
10. Höhere Gewalt
(1) In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen, unerwartet auftretender Pandemien oder Epidemien, Behinderung der Verkehrswege sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Höhere Gewalt ist jedoch nicht auf Lieferungen von maßgefertigten Produkten anwendbar.
(2) Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
(3) Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung die während dieser Zeit nicht gelieferten Produkte oder nicht erbrachten Dienstleistungen nachgeliefert bzw. erbracht werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen oder Dienstleistungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als acht Wochen seit dem vereinbarten Liefer- oder Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
11. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlet der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, sind Sie bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
12. Gewährleistung
(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Ware oder erbrachter Dienstleistungen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers oder Dienstleisters.
(2) Ist die gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleistung mangelhaft und ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen , können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware oder Erbringung einer mangelfreien Dienstleistung (Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung der Dienstleistung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(3) Wenn eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(4) Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB).
13. Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gem. der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1,76 Abs. 3, §§ 444, 445b77 BGB). (3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Ziff. 8.2 S. 1 und S. 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
14. Haftung
(1) Wir haften dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und – ausschlüssen unberührt.
15. Internationale Sanktionen
(1) Der Kunde ist und bleibt in vollem Umfang mit allen internationalen Sanktionsrichtlinien und - gesetzen („Internationale Sanktionen“) konform. Die internationalen Sanktionen gelten für alle Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden. Zu den internationalen Sanktionen gehören unter anderem die einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union (EU), der Vereinten Nationen (UN) und der Vereinigten Staaten (US). Dies umfasst auch, (ist aber nicht beschränkt auf) die Verpflichtung, Vorschriften einzuhalten, die die Wiederausfuhr von Waren nach Belarus oder Russland verbieten.
(2) Wir haften nicht für Verstöße des Kunden gegen die internationalen Sanktionen. Der Kunde stellt uns hiermit von allen Ansprüchen und Verfahren frei, die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen die internationalen Sanktionen ergeben, verteidigt ihn dagegen und hält uns schadlos.
16. Schlussbestimmungen
(1) Gerichtstand ist unser Geschäftssitz, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Sitzland von uns hat. Wir sind jedoch in diesen Fällen auch berechtigt, Klage am Geschäftssitz des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
(2) Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist auf Verträge zwischen Ihm und uns ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the international Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde hier findet: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.